Steuererklärung machen lassen in Oschersleben – Lohnsteuerhilfeverein Oschersleben

Steuererklärung machen lassen in Oschersleben – Lohnsteuerhilfeverein Oschersleben – Die Einkommensteuererklärung selbst machen ist kompliziert, zeitraubend und man weiß nie so richtig, ob man auch alle Steuervorteile ausgeschöpft hat. Steuerzahler, die zu dieser Auffassung gelangen, sind nicht allein. Im Gegenteil: Zehntausende Arbeitnehmer plagen sich jedes Jahr mit der Herausforderung Einkommensteuererklärung. Unser Rat: die Steuererklärung machen lassen in Oschersleben bei den Profis im Lohnsteuerhilfeverein Oschersleben. Das ist günstig, kostet nicht viel Zeit und Sie erzielen das best mögliche Ergebnis mit der Steuererklärung.

Steuererklärung machen lassen in Oschersleben – Lohnsteuerhilfeverein Oschersleben 

Steuererklärung machen lassen in Oschersleben – Lohnsteuerhilfeverein Oschersleben

Die Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfeverein Oschersleben hat Erfahrung mit Steuererklärungen. Seit Jahren betreuen die Steuerfachleute dort Arbeitnehmer, Auszubildende, Rentner, die ihre Steuererklärung machen lassen in Oschersleben. Bei uns wird die Steuererklärung sozusagen bei einer Tasse Kaffee erledigt. In einem persönlichen Beratungsgespräch unterhalten wir uns über alle für die Steuererklärung wichtigen Details. Falls doch einmal einen Beleg benötigen, sagen wir es Ihnen. Fertig. Die ganze Arbeit erledigen die Experten für Sie.

Sie kennen sich im Steuerrecht aus. Nehmen regelmäßig an Steuer-Schulungen und Fortbildungen teil.

Warum sollte ich die Steuererklärung machen lassen in Oschersleben – es gibt doch Software oder Cloud-Dienste

Den wichtigsten Grund haben wir oben beschrieben. Software oder Cloud-Dienste bieten das persönliche, vertrauliche Beratungsgespräch nicht an. Dies bekommen Sie nur im Lohnsteuerhilfeverein Oschersleben. Deshalb gehen Sie bei Steuersoftware das Risiko ein, dass Sie Steuervorteile verpassen und zu viel gezahlte Steuern nicht zurück erhalten. Im übrigen müssen Sie sich durch die Software durcharbeiten. Das kann je nach den Umständen ebenfalls sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.

ELSTER, das Steuerportal der Finanzbehörde, bietet zwar einen gewissen Service. Aber keine individuelle Beratung. Außerdem gibt es dort das Risiko, dass Sie Daten aus Vorjahren übernehmen, die nicht zutreffend sind. Die Steuererstattung geht dann zu Ihren Ungunsten aus. Anders ausgedrückt: Das Risiko ist hoch, dass Sie Steuern verschenken.

 

Wen berät der Lohnsteuerhilfeverein Oschersleben

Zum Beispiel Rentner: Immer mehr Rentner fragen sich, ob sie wieder Steuern zahlen müssen. Was viele übrigens gar nicht wissen: Zahlreiche Rentner sind zu einer Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Auch dann, wenn Sie noch gar keine Steuern zahlen müssen. Wenn Sie ihre Steuererklärung machen lassen in Oschersleben dann unterstützen wir Sie natürlich in diesen Fragen.

Zum Beispiel Familiengründer: Wir beraten Sie rechtzeitig bei Familienplänen. Hier kommt es unter anderem darauf an, fristgerecht Fördergelder zu beantragen. Auch die rechtzeitige Wahl der richtigen Steuerklasse spielt eine erhebliche Rolle. Viele Familiengründer verschenken hier Geld. Wenn Sie aber ihre Steuererklärung machen lassen in Oschersleben dann sind Sie auf der sicheren Seite. Und bekommen das Geld ausgezahlt, das junge Familien gut gebrauchen können.

Zum Beispiel Berufspendler: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Fahrt zur Arbeit nicht nur mit der Pendlerpauschale abgerechnet werden. Zum Beispiel Angestellte von Zeitarbeitsfirmen haben oft gute Chancen, dass sie sowohl den Hinweg als auch den Rückweg von der Arbeit absetzen können. Die Steuerprofis in Oschersleben helfen hier natürlich weiter.

Steuererklärung machen lassen in Oschersleben.

 

Bevor Sie die Steuererklärung machen lassen in Oschersleben fragen Sie sich: Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

Eines schon mal vorneweg: Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, die sogenannte „Pflichtveranlagung“ bedeutet noch nicht, dass man auch Steuern zahlen muss.

Wer muss also per Gesetz eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben? Das gilt zum Beispiel für Ehepartner bzw. für eingetragene Lebenspartner und zwar dann, wenn einer der Partner in der Steuerklasse V oder VI ist.

Wer im Steuerjahr sogenannte Lohnersatzleistungen erhalten hat, der ist pflichtveranlagt und zwar dann, wenn die Leistungen über 410 Euro hinausgingen. Zu den Lohnersatzleistungen zählen Arbeitslosen- Erziehungs-, Kurzarbeiter- oder auch Krankengeld.

Mit den Rentenerhöhungen sind auch viele Rentner wieder pflichtveranlagt. Gehen Einkünfte über den Grundfreibetrag hinaus, dann beginnt die Pflichtveranlagung.

Wir haben hier nur einige Beispiele zusammengestellt. Persönliche Beratung erhalten Sie im Lohnsteuerhilfeverein Oschersleben.

 

Ich will die Steuererklärung machen lassen in Oschersleben beim – Lohnsteuerhilfeverein Oschersleben – aber warum muss ich dann Mitglied werden?

Das liegt in der Geschichte aller Lohnsteuerhilfevereine begründet. Wikipedia beschreibt die Grundzüge beim Lohnsteuerhilfeverein so:

„1964 hat der deutsche Gesetzgeber auf Betreiben der Gewerkschaften in § 13 des Steuerberatungsgesetzes die Institution der Lohnsteuerhilfevereine geschaffen, die ihre Dienstleistung meist in einer Lohnsteuerberatungsstelle anbieten. Hierbei handelt es sich um eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen und in speziellen Einkommensteuerveranlagungsfällen. Ziel des Gesetzgebers war es, Arbeitnehmern aller Einkommensklassen eine erschwingliche steuerliche Beratung zu ermöglichen.“

Anders ausgedrückt: Lohnsteuerhilfevereine sind sozusagen Selbsthilfeeinrichtungen. Sie bieten qualitativ hochwertige Steuerleistungen an. Allerdings, so will es der Gesetzgeber, bekommt man diesen günstigen Steuerservice nur, wenn man auch Mitglied wird.

Die aktuelle Beitragsordnung können Sie hier einsehen.

Was kostet das, will ich die Steuererklärung machen lassen in Oschersleben

Der Lohnsteuerhilfeverein Oschersleben bietet die Lohnsteuerhilfe schon sehr günstig an. In der niedrigsten Beitragsklasse kostet die Lohnsteuerhilfe 35 Euro. Wer höhere Einkünfte hat, zahlt auch etwas mehr. Entsprechend sind die Beitragsklassen eingestellt. Der Lohnsteuerhilfeverein in Oschersleben hat demzufolge 15 Beitragsklassen. Die höchste Beitragsklasse liegt bei 245 Euro. Diesen Beitrag zahlen Arbeitnehmer, die Einkünfte von über 90.000 Euro im Steuerjahr hatten.

Für neue Mitglieder berechnen wir noch einmalig eine Aufnahmegebühr von 15 Euro.

 

Steuererklärung machen lassen in Oschersleben – Lohnsteuerhilfeverein Oschersleben Pfeil.

Ja, ich möchte einen Termin beim Lohnsteuerhilfeverein Oschersleben:

 

 

Weitere Vorteile, wenn Sie die Steuererklärung machen lassen in Oschersleben beim Lohnsteuerhilfeverein Oschersleben

Bei uns können Sie nicht nur Ihre Steuererklärung machen lassen. Wir prüfen auch den Steuerbescheid. Und wichtiger noch: Ist der Steuerbescheid nicht fehlerfrei erstellt, dann begleiten wir Sie im Einspruchsverfahren.

Wir erledigen für Sie den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Das heißt: Auf diesem Wege erhalten Sie monatlich mehr Netto vom Brutto.

Wir helfen Ihnen auch bei Kindergeld und erstellen für Sie den entsprechenden Antrag.

Im übrigen ist mit der Steuererklärung die Arbeit für uns nicht erledigt. Vielmehr können Sie gerne bei steuerlichen Fragen jederzeit und das ganze Jahr über zu uns kommen.

Sind Sie verheiratet oder verpartnert, dann kann auch ihr Partner alle Leistungen des Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen.

 

Wer kann beim Lohnsteuerhilfeverein Oschersleben die Steuererklärung machen lassen in Oschersleben

Zu unseren Mitgliedern zählen Beamte, Arbeitnehmer, Angestellte, Rentner, Auszubildende, Studenten – alle Steuerzahler, die ihre Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielen. In der detaillierten Beratungsbefugnis des Lohnsteuerhilfevereins steht:

„Wir betreuen Menschen, die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielen im Rahmen einer Mitgliedschaft. Ausgeschlossen ist unsere Hilfeleistung für umsatzsteuerbelastete Einkünfte und Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit sowie für den Fall, dass die jährlichen Überschusseinnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung/Verpachtung und Einnahmen aus anderen Einkunftsarten insgesamt bei Ledigen 13.000,00 € und bei Verheirateten 26.000,00 € übersteigen.“

 

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